Wer zahlt, wenn ein Supermarkt-Dach einstürzt?
- Robin Schütt

- 8. Sept.
- 2 Min. Lesezeit
Versicherungsschutz beim Unglück von Lauchringen einfach erklärt
Der Einsturz des Daches eines Supermarktes in Lauchringen (Baden-Württemberg) am 6. September 2025 hat für Schlagzeilen gesorgt. Mehrere Menschen wurden verletzt, das Gebäude ist schwer beschädigt – und sofort stellt sich die Frage: Welche Versicherung zahlt bei einem eingestürzten Dach?
Damit diese Frage klar beantwortet werden kann, schauen wir uns die wichtigsten Versicherungen im Überblick an.

Versicherung für verletzte Kunden
Wenn Kunden beim Einkaufen verletzt werden, greifen mehrere Absicherungen:
Betriebshaftpflichtversicherung des Supermarktes
Sie übernimmt Personenschäden und Sachschäden Dritter. Voraussetzung: Den Betreiber trifft eine Schuld (z. B. mangelhafte Wartung).
Private Unfallversicherung
Falls Kunden selbst eine Unfallversicherung abgeschlossen haben, leistet diese unabhängig von der Schuldfrage.
Krankenversicherung
Sie trägt in jedem Fall die Behandlungskosten. Anschließend fordert sie die Kosten beim Verursacher oder dessen Versicherung zurück.
Versicherung für Angestellte des Supermarkts
Bei Angestellten greift automatisch die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft).
Sie übernimmt:
Heilbehandlung,
Reha-Maßnahmen,
Rentenleistungen bei Invalidität.
Egal, ob der Arbeitgeber schuld war oder nicht – die Berufsgenossenschaft springt immer ein und prüft danach mögliche Regressansprüche gegen Betreiber oder Bauunternehmen.
Gebäudeschaden am Supermarkt – wer zahlt?

Für den Betreiber ist der Sachschaden besonders schwerwiegend. Doch nicht jede Versicherung deckt solche Fälle:
Gebäudeversicherung
Sie zahlt nur, wenn ein versichertes Risiko vorliegt (z. B. Sturm, Hagel, Feuer, Leitungswasser).
👉 Problem: Einsturz durch Baumängel oder fehlerhafte Statik ist in der Regel nicht versichert.
Betriebsschließungs- oder Ertragsausfallversicherung
Sie ersetzt entgangenen Gewinn – aber ebenfalls nur, wenn die Ursache ein versichertes Risiko ist.
Betriebshaftpflichtversicherung
Diese springt ein, wenn Kunden oder Dritte Schadenersatz fordern.
Haftung von Bauunternehmen und Handwerkern
Da der Markt kurz zuvor renoviert wurde, ist auch die Rolle von Bauunternehmen und Planern relevant:
Betriebshaftpflicht des Bauunternehmens zahlt, wenn handwerkliche Fehler oder Baumängel vorliegen.
Planungshaftpflicht von Architekten oder Statikern greift bei fehlerhaften Berechnungen oder Überwachungsfehlern.
In solchen Fällen übernimmt oft zunächst die Haftpflicht des Supermarktbetreibers und nimmt dann die Bauunternehmen in Regress.
Typische Streitpunkte in der Praxis
Deckungsausschlüsse: Baumängel sind fast immer ausgeschlossen.
Beweislast: Musste der Schaden durch Sturm oder Konstruktionsfehler entstehen?
Mehrfachdeckung: Kranken- und Unfallversicherung leisten zuerst, holen sich Geld aber später vom Haftpflichtigen zurück.
Verjährung: Bauunternehmen haften meist nur fünf Jahre nach Bauabnahme.
Fazit – welche Versicherung zahlt beim eingestürzten Dach?
Kunden: bekommen Leistungen über Krankenversicherung, ggf. Unfallversicherung und Schadenersatz durch die Betriebshaftpflicht.
Angestellte: sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Betreiber: muss sich auf Streit mit Gebäude- und Haftpflichtversicherungen einstellen – entscheidend ist die Ursache des Einsturzes.
Bauunternehmen: haften, wenn ein Baumangel oder Planungsfehler vorliegt.
👉 Am Ende hängt alles an der Frage: War es höhere Gewalt (z. B. Sturm) oder ein Baufehler?
Nur im ersten Fall zahlt die Gebäudeversicherung. Im zweiten Fall greifen Haftpflichtversicherungen der Beteiligten.




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