Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen? – Dein Geld zurück vom Finanzamt
- InsureUp
- 22. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Hand aufs Herz: Versicherungen kosten Geld. Aber die gute Nachricht ist – der Staat beteiligt sich an vielen davon! Nicht direkt, aber durch steuerliche Absetzbarkeit. Und das kann sich lohnen. Denn wer seine Beiträge clever angibt, bekommt beim Steuerbescheid oft eine schöne Überraschung.

Aber was genau lässt sich absetzen – und was nicht? Wir bringen Ordnung ins Formular-Chaos.
Grundregel: Nicht alles, was du zahlst, kannst du auch absetzen
Das Finanzamt unterscheidet zwischen:
· Vorsorgeaufwendungen (für Krankheit, Pflege, Unfall, Alter etc.)
· Sonderausgaben
· Werbungskosten
· Betriebsausgaben (für Selbständige)
Je nach Kategorie kannst du Beiträge ganz oder anteilig absetzen – abhängig von deinem Beruf, Einkommen und Steuermodell.
✅ Diese Versicherungen kannst du (meistens) steuerlich absetzen:
1. Kranken- und Pflegeversicherung
Ob gesetzlich oder privat: Diese Beiträge gehören zu den Basis-Vorsorgeaufwendungen und sind voll absetzbar, soweit sie sich auf die Grundversorgung beziehen. Bei privat Versicherten wird genau unterschieden: Extras (wie Chefarzt oder Einzelzimmer) zählen nicht.
2. Rentenversicherung (gesetzlich oder Rürup-Rente)
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder einer Rürup-Rente (Basisrente) können im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden – ab 2025 sogar zu 100 %.
3. Arbeitslosen-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
Auch diese zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und sind absetzbar. Dazu gehört übrigens auch die private Berufshaftpflicht für Selbständige – dort oft sogar als Betriebsausgabe.
4. Berufsunfähigkeitsversicherung
Sie ist steuerlich absetzbar – allerdings meist nur anteilig und nur, wenn sie nicht mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung kombiniert ist. Bei einer reinen BU: Sonderausgabe. Bei Kombination: nur der BU-Anteil.
5. Zahnzusatzversicherung & Krankenzusatz
Auch diese zählen zu den Vorsorgeaufwendungen. Sie sind steuerlich absetzbar, aber nur bis zur Höchstgrenze (für Vorsorgeaufwendungen: ca. 1.900 € für Angestellte bzw. 2.800 € für Selbständige). Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat hier oft noch Luft.
6. Riester-Rente
Die Beiträge können als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag abgesetzt werden. Zusätzlich gibt’s direkte staatliche Zulagen – besonders spannend für Familien mit Kindern.
❌ Diese Versicherungen sind steuerlich meist nicht absetzbar:
· Hausratversicherung
· Kfz-Kaskoversicherung (nur Haftpflicht bei Dienstwagen relevant)
· Lebensversicherungen (mit Kapitalbildung – nur Altverträge vor 2005 begünstigt)
· Reiseversicherungen
· Handy-, Brillen- oder Tierkrankenversicherungen
Kurz: Alles, was dein Privatvergnügen oder deinen Lebensstil absichert, aber nicht deine Existenz, ist fürs Finanzamt meist uninteressant.

💡 Extra-Tipp für Selbständige:
Viele Versicherungen kannst du als Betriebsausgabe absetzen – z. B.:
· Berufshaftpflicht
· Rechtsschutz (wenn beruflich veranlasst)
· Kranken- und Rentenversicherung (über Sonderausgaben)
Ein Steuerberater hilft dir dabei, das Optimum rauszuholen – gerade bei gemischten Policen oder bei der Trennung von privat und geschäftlich.
Fazit: Versicherungen zahlen sich doppelt aus – auch steuerlich
Wer seine Versicherungen gut strukturiert und intelligent in der Steuererklärung angibt, kann sich jedes Jahr über eine kleine Rückzahlung freuen. Und die kann dann wieder in die Absicherung der eigenen Zukunft fließen – oder in einen richtig guten Kaffee. Du entscheidest.
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